- Gneist
- I
Gneist,Grund, eine aus Talgdrüseninhalt, Kalkseifen, abgebauten Haarwurzel- und Epidermisresten bestehende Masse; sie muss bei der Lederfabrikation nach der chemischen Enthaarung aus der Blöße herausgestrichen werden, um eine Narbenfestigkeit der Leder und Gleichmäßigkeit der Farbe zu erreichen.Gneist,Rudolf von (seit 1888), Jurist und Politiker, * Berlin 13. 8. 1816, ✝ ebenda 22. 7. 1895; wurde 1844 Professor in Berlin; 1858-93 Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, 1868-84 auch des Reichstages. Gneist war einer der Führer der liberalen Opposition, seit 1867 der Nationalliberalen Partei. Aus dem englischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht entwickelte er Grundsätze für eine preußische Verwaltungsreform. Gneist trat mit Nachdruck für die Schaffung einer selbstständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ein.Werke: Das heutige englische Verfassungs- und Verwaltungsrecht, 3 Bände (1857-63); Verwaltung, Justiz, Rechtsweg, Staatsverwaltung und Selbstverwaltung nach englischen und deutschen Verhältnissen. .. (1869); Der Rechtsstaat (1872); Englische Verfassungs-Geschichte (1882); Die nationale Rechtsidee von den Ständen und dem preußischen Dreiklassenwahlsystem (1894).E. J. Hahn: R. v. G. 1816-1895. Ein polit. Jurist in der Bismarckzeit (1995).
Universal-Lexikon. 2012.